ERZIEHUNGSBEISTANDSCHAFT

Zielgruppe

Die Erziehungsbeistandschaft richtet sich an Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Belastungsfaktoren im sozialen Umfeld, im schulischen Kontext oder der allgemeinen Bewältigung des Alltags, bei deren Lösung ihnen die Eltern aus verschiedenen Gründen nicht alleine helfen können.
Je nach Problemlage können auch weitere Familienmitglieder einbezogen werden, wobei der Fokus des pädagogischen Handelns immer auf das jeweilige Kind oder den Jugendlichen gerichtet ist. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres bildet die sogenannte Hilfe für junge Volljährige den Übergang für all jene, die bis zum vollendeten 21. Lebensjahr noch Unterstützung benötigen.

Voraussetzungen und Kosten

Als Teil der Hilfen zur Erziehung ist die Erziehungsbeistandschaft eine ambulante und freiwillige Hilfe, die im häuslichen bzw. privaten Umfeld stattfindet und sich auf das jeweilige Kind oder den jungen Menschen konzentriert. Den Antrag dafür können die Personensorgeberechtigten bei ihrem zuständigen Jugendamt stellen. Hier wird die Notwendigkeit und Eignung der Hilfe betrachtet und über eine Bewilligung entschieden.

Ablauf

Wurde der Antrag vom Jugendamt bewilligt, werden im persönlichen Gespräch mit allen Beteiligten der wöchentliche Stundenumfang, Ziele und ein sogenannter Hilfeplan formuliert, an denen sich die Hilfe im weiteren Verlauf orientiert. Gesetzliche Grundlage bilden die §§ 27 und 30 des SGB VIII. Die Kosten für die Hilfe trägt das zuständige Jugendamt.
Im Mittelpunkt der Hilfe steht die Begleitung und Förderung des Sozialisationsprozesses von Kindern und Jugendlichen im familiären Kontext. Konkret kann der Erziehungsbeistand bei der Bewältigung belastender Erfahrungen helfen, Gespräche über Ängste, Probleme und Verhaltensauffälligkeiten führen, bei der Problemlösung im Umgang mit der Familie oder anderen Personen unterstützen, aber auch bei Behördengängen, der Job- oder Wohnungssuche. Bei älteren Jugendlichen kann auch Unterstützung in der Verselbstständigung sowie der Lösung von den Eltern geboten werden.

Ziel

Ziel ist es, das Kind oder den jungen Menschen unter Einbeziehung und Förderung der vorhandenen Ressourcen in seiner Persönlichkeitsentwicklung zu stärken, eine altersgemäße Integration in den gesellschaftlichen Kontext zu ermöglichen, es durch akut belastende Lebenssituationen zu navigieren und an stabilisierende Institutionen anzubinden.

Unsere Erziehungsbeistände

Erziehungsbeistandschaft übernehmen in unserem Träger qualifizierte Fachkräfte mit abgeschlossener Erzieherausbildung oder angeschlossenem Studium der Sozialpädagogik.

Annett Wennrich

Sozialpädagogische Leitung

  • a.wennrich@mw-nord.de
  • 0176 76682556